Ausschreibung: Förder­säule 2 für Projekte ab 23.001 Euro

Projektförderung kultur_formen
Foto einer Theater-Performance. Eine Reihe von mit blauem Glanzpapier verzierten Plattformen verschiedener Höhen stehen hintereinander und bilden eine Art Treppe. Auf zwei der Plattformen sitzt jeweils eine Person in entspannter Haltung. Beide tragen einen Bademantel.

Foto: Eunae Anna Jo. Aus dem Projekt „#WomenofColor“ von Thu Hoài Tran, Elisabeth Maria Kuzel, Berliner Ringtheater und i-PÄD Initiative intersektionale Pädagogik

Berliner Projekt­fonds Kultu­relle Bildung schreibt Förder­säule 2 für struk­tur­bil­dende Projekte aus – Antrags­frist 15. Februar 2023

Was wird gefördert?

Bewerben können sich umfang­reiche struk­tur­bil­dende und stadtweit aufge­stellte künst­le­rische Projekte für und mit jungen Teilnehmenden.

Gefördert werden Projekte ab 23.001 Euro mit einer Projekt­laufzeit von maximal 12 Monaten. Die Projekte können frühestens im Mai und spätestens im Dezember 2023 beginnen. Es besteht die Möglichkeit einer Folge­för­derung für bis zu drei Jahre. Hierfür muss jedes Jahr erneut ein Antrag gestellt werden. 

Im Projekt verhandeln junge Teilneh­mende bis 27 Jahren ihre eigenen Themen und Lebens­welten mit künst­le­ri­schen Techniken und Methoden. Die Kinder, Jugend­lichen und jungen Erwach­senen bestimmen das Projekt künst­le­risch und inhaltlich mit – ob auf der Bühne, am Mikro, auf Papier oder beim Videodreh. Projekte aller künst­le­ri­schen Sparten können sich bewerben. Die Bedarfe der jungen Menschen stehen im Fokus des Projekts. Weitere Infor­ma­tionen zu den Förder­kri­terien gibt es hier.

Viele der Vorhaben in der Förder­säule 2 sind Projekte, die bereits erprobt wurden – beispiels­weise in der Förder­säule 1. 
 

Wer wird gefördert?

Koope­ra­tionen zwischen Kunst- oder Kultur­partnern (Künstler*innen, freie Gruppen, Kultur­in­sti­tu­tionen) und Partnern aus dem Bereich Bildung (Schulen, Kitas, Univer­si­täten etc.) oder Jugend (Jugend­clubs, Vereine, Jugend­kul­tur­zentren etc.). 

Mindestens ein Kunst- und Kultur­partner koope­riert mit Bildungs- und Jugend­partnern in mindestens sechs Berliner Bezirken
 

Wie geht der Antrag?

Antrags­frist: 15. Februar 2023

Die Anträge müssen über das Online-System des Projekt­fonds ausge­füllt und frist­ge­recht per Post einge­schickt werden. Der Poststempel beim Versenden ist ausschlag­gebend für die Einhaltung der Frist.

Für Anträge in der Förder­säule 2 wird ausdrücklich eine Beratung beim Berliner Projekt­fonds Kultu­relle Bildung empfohlen. Beratungs­ge­spräche können bei Bedarf auf Englisch oder mit DGS-Verdol­met­schung durch­ge­führt werden. 

Weitere Infos und den Kontakt gibt es unter www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin. Dort gibt es die wichtigsten Infos zu den Förder­an­ge­boten und ‑kriterien auf Englisch, Deutsch und Deutscher Gebär­den­sprache (DGS). Der Antrag muss jedoch in deutscher Schrift­sprache gestellt werden. 

Hinweis: Die Förder­säule 2plus (langfristige Partner­schaften) pausiert. Nachdem sie evaluiert wurde, befindet sie sich momentan in einem Anpas­sungs­prozess. Sie wird deshalb für das Jahr 2023 nicht ausgeschrieben.