Ausschreibung: DRAUSSENSTADT — Call for Action 2023

Projektförderung kultur_formen

*Achtung: Ausschrei­bungs­start wurde verschoben auf den 06.04.2023*

Der DRAUS­SEN­STADT-Call for Action wird in diesem Jahr vom 6. bis 23. April 2023 ausge­schrieben. Wie bisher sollen eintritts­freie Kultur­ver­an­stal­tungen im Berliner Draußen-Raum finan­ziert werden.

Die Stiftung für Kultu­relle Weiter­bildung und Kultur­be­ratung vergibt auch 2023 mehr als 1 Million Euro für geneh­mi­gungs­fähige Kultur­ver­an­stal­tungen an öffentlich zugäng­lichen Orten aus Mitteln der Senats­ver­waltung für Kultur und Europa .

Es können Kultur­ver­an­stal­tungen in Höhe von bis zu 25.000 Euro brutto für den Durch­füh­rungs­zeitraum ab Juni 2023 bis Ende Dezember 2023 beantragt werden. In begrün­deten Ausnah­me­fällen können zum Abbau von Barrieren bis zu 40.000 Euro brutto beantragt werden.

Wir werden auch in diesem Jahr während des Antrags­zeit­raums Dienstags (10 bis 12 Uhr) sowie Mittwochs (15 bis 17 Uhr) telefo­nische Kurzbe­ratung anbieten.

Details zur digitalen Info-Session und zur Antrags­fitness Anfang April werden zeitnah veröffentlicht.

Anträge können einge­reicht werden von Einzel­per­sonen (Einzelunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Solo-Selbständige) und juris­tische Personen wie Unter­nehmen, Vereine, Verbände, Kollektive etc. in Berlin. Einzel­per­sonen müssen zwar nicht mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein, müssen aber ihren Haupt­lebens- bzw Arbeits­mit­tel­punkt in Berlin haben. Die Antrag­stel­lenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Zuwen­dungs­fähig sind geneh­mi­gungs­fähige, nicht-profit­ori­en­tierte Konzepte für Kultur­ver­an­stal­tungen im öffentlich zugäng­lichen Berliner Stadtraum, umsonst und draußen. Es können Veran­stal­tungen unter­schied­lichster Formate aus allen kultu­rellen oder künst­le­ri­schen Sparten beantragt werden.

Die Antrag­stel­lenden sind frei, sich für ihre Veran­stal­tungen die passenden Orte zu suchen. Sie sind selbst für die Einholung aller notwen­digen Geneh­mi­gungen sowie Versi­che­rungen und für die Einhaltung sämtlicher Auflagen verant­wortlich. Die Geneh­mi­gungen müssen bei Antrag­stellung noch NICHT vorliegen.

Die Jury entscheidet anhand der Förder­richt­linie und insbe­sondere der Förder­kri­terien über die Empfehlung der Projekt­an­träge. Die Entscheidung wird Ende Mai 2023 bekanntgegeben.