Berliner Projekt­fonds Urbane Praxis

Der Berliner Projekt­fonds Urbane Praxis fördert künst­le­rische und kultu­relle Projekte im öffentlich zugäng­lichen Raum, die sich mit Stadtraum und Stadt­ge­sell­schaft in Berlin ausein­an­der­setzen. Der aktuelle Ausschrei­bungs­zeitraum läuft vom 29. Januar 2024 bis 25. Februar 2024. Projekte können frühestens am 15. April 2024 starten und müssen bis 31. Dezember 2024 durch­ge­führt worden sein.

Wir verstehen den öffent­lichen Raum als Begeg­nungsort, genauso wie auch als Kultur- und Kunstort. Ziel des Berliner Projekt­fonds Urbane Praxis ist mithilfe von Kunst und Kultur eine solida­ri­schere Stadt­ge­sell­schaft zu fördern sowie neue als auch bereits bestehende Partner­schaften zu verfes­tigen. Zugänge sollen geschaffen und Barrieren abgebaut werden. Kunst- und Kultur­sparten übergreifend bietet der Fonds die Möglichkeit, die Stadt jenseits von Profit kreativ zu gestalten.

Wer kann gefördert werden?

Der Fonds richtet sich an alle Kunst- und Kultur­schaf­fenden in Berlin – von freischaf­fenden Einzel­per­sonen, freien Gruppen und Kollek­tiven über künst­le­rische Einrich­tungen und Kultur­in­sti­tu­tionen bis hin zu Vereinen und GmbHs. Die Projekte sollen nicht für bestimmte Akteur*innen und Commu­nities gemacht werden, sondern von und mit ihnen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden künst­le­rische Projekte und inter­dis­zi­plinäre Ansätze, die sich mit Stadtraum auseinandersetzen.Dies kann auf der Straße, in Parks, an öffent­lichen Plätzen, aber auch auf Parkplätzen, Hinter­höfen etc. geschehen. Die Projekte müssen aber nicht zwingend unter freiem Himmel stattfinden.

Die Projekte sollen Stadt anders denken und kreativ umnutzen. So sollen Räume geschaffen werden, die neue Perspek­tiven auf Stadt­ent­wicklung aufzeigen. Hierfür sollen lokale Akteur*innen wie Nachbar­schaft, Initia­tiven und Vereine, Stadt­teil­zentren, Community-Verbände, kleine Läden, handwerk­liche Betriebe etc. mitge­dacht und nach Möglichkeit einbe­zogen werden.

Wichtig ist, dass die Projekte gesell­schaft­liche Ausschlüsse reflek­tieren und aktiv an Zugangs­mög­lich­keiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, arbeiten. Unter­re­prä­sen­tierte Kunst- und Kultur­schaf­fende und ‑praktiken werden besonders berücksichtigt.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die reguläre Förder­summe beträgt pro Projekt 10.000 – 60.000 €. Für den Abbau von Barrieren und für größere Vorhaben können bis zu 100.000 € beantragt werden. Dies muss jedoch extra begründet werden. Förder­fähig sindnicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzep­ti­ons­phasen, wie z.B. Workshops mit dem Ziel der gemein­schaft­lichen Projektentwicklung.

Wie verläuft das Antragsverfahren?

Auf unserer Website könnt ihr euch regis­trieren und dann den Antrag auf Förderung online ausfüllen. Der Antrag muss auf Deutsch ausge­füllt werden. Formulare sowie einen ausge­füllten Muster­antrag findet ihr auf unserer Website unter „Infos & Downloads“. Unter „FAQ“ beant­worten wir schon mal die wichtigsten Fragen zum Antrags­ver­fahren. Über den Förder­antrag entscheidet dann im Anschluss die Jury des Berliner Projekt­fonds Urbane Praxis gemäß der Förderrichtlinien.

Hier geht es zur Website und zum Antrag.

Weitere Infor­ma­tionen: