Verän­derte Antrags­fristen beim Berliner Projekt­fonds Kultu­relle Bildung

Projektförderung Antragsfrist Förderantrag kultur_formen

Sehr geehrte Antrags­stel­lende und Projektemacher*innen,

aufgrund der Berliner Wahlen 2021 haben wir und entschieden, unsere Förder­fristen für das Förderjahr 2022 anzupassen.

Warum verändern sich die Förderfristen?

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Abgeord­ne­tenhaus von Berlin statt. In Folge der Wahl wird das Abgeord­ne­tenhaus neu aufge­stellt. Das neue Abgeord­ne­tenhaus ist dafür zuständig, über den Haushaltsplan für die Jahre 2022/2023 zu entscheiden. Wir rechnen damit, dass sich dieser Prozess bis in das zweite Quartal des nächsten Jahres hinein­ziehen kann. In der Regel können in dieser Phase nur einge­schränkt neue Projekte gefördert werden. Daher verschieben wir vorsorglich unsere Förderfristen.

Wie verändern sich die Förderfristen?

Förder­säule 1 (5.001 bis 23.000 €):

In der Regel können in der Förder­säule 1 zweimal im Jahr Anträge gestellt werden. Aufgrund der zuvor genannten Regelung ist eine Antrag­stellung in der Förder­säule 1 für 2022 nicht wie gewohnt im Herbst möglich. Anträge können erst wieder im Frühjahr 2022 – voraus­sichtlich Anfang Mai – einge­reicht werden. Projekte können frühestens ab Juli 2022 beginnen. 

Förder­säule 1plus „Durch­starten“ (barrie­rearme Förderung):

Die Ausschreibung von „Durch­starten“ findet nicht wie sonst im Herbst statt, sondern im Frühjahr 2022. Die Antrags­frist ist voraus­sichtlich im April 2022.

Förder­säule 2/2plus (ab 23.001 €):

In diesen Förder­säulen können in der Regel die Anträge einmal jährlich im Frühjahr gestellt werden. Hier erwarten wir keine Änderung. Die Antrags­frist ist voraus­sichtlich Mitte Februar 2022.

Förder­säule 3 (bezirk­liche Förderung bis 5.000 €):

Die Ausschrei­bungen der Förder­säule 3 organi­sieren die Berliner Bezirks­kul­tur­ämter. Die Auswir­kungen auf die Ausschrei­bungen der Bezirke sind unter­schiedlich. Infor­ma­tionen zu den Ausschrei­bungen gibt es auf den Seiten der jewei­ligen Bezirks­kul­tur­ämter: https://www.kubinaut.de/de/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung/foerdersaeulen/

Weitere Förder­mög­lich­keiten

Wir möchten auf den Kultur­för­der­punkt Berlin (Kreativ Kultur Berlin — Das Berliner Beratungs­zentrum für Kultur­för­derung und Kreativ­wirt­schaft) als Anlauf­stelle für Infor­ma­tionen über weitere Förder­mög­lich­keiten für Projektakteur*innen in Berlin verweisen. Im Förder­finder sind eine Vielzahl aktueller Förder­mög­lich­keiten aufge­listet und beschrieben. Weitere Infor­ma­tionen zum Angebot des Kultur­för­der­punkts finden Sie hier. Wir empfehlen außerdem den monat­lichen Newsletter der Kolleg*innen mit vielen wertvollen Tipps und Angeboten.

Rechts­grundlage

Rechts­grundlage für die zuvor genannte Regelung, dass erst nach Feststellung des Haushaltes neue Projekte gefördert werden können, ist Artikel 89, Absatz 1 der Verfassung von Berlin.

Kontakt

Berliner Projekt­fonds Kultu­relle Bildung
c/o Stiftung für Kultu­relle Weiter­bildung und Kultur­be­ratung
Spandauer Damm 19, 14059 Berlin
Tel.: 030 — 30 30 444 – 49
projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin