Veränderte Antragsfristen beim Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Sehr geehrte Antragsstellende und Projektemacher*innen,
aufgrund der Berliner Wahlen 2021 haben wir und entschieden, unsere Förderfristen für das Förderjahr 2022 anzupassen.
Warum verändern sich die Förderfristen?
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt. In Folge der Wahl wird das Abgeordnetenhaus neu aufgestellt. Das neue Abgeordnetenhaus ist dafür zuständig, über den Haushaltsplan für die Jahre 2022/2023 zu entscheiden. Wir rechnen damit, dass sich dieser Prozess bis in das zweite Quartal des nächsten Jahres hineinziehen kann. In der Regel können in dieser Phase nur eingeschränkt neue Projekte gefördert werden. Daher verschieben wir vorsorglich unsere Förderfristen.
Wie verändern sich die Förderfristen?
Fördersäule 1 (5.001 bis 23.000 €):
In der Regel können in der Fördersäule 1 zweimal im Jahr Anträge gestellt werden. Aufgrund der zuvor genannten Regelung ist eine Antragstellung in der Fördersäule 1 für 2022 nicht wie gewohnt im Herbst möglich. Anträge können erst wieder im Frühjahr 2022 – voraussichtlich Anfang Mai – eingereicht werden. Projekte können frühestens ab Juli 2022 beginnen.
Fördersäule 1plus „Durchstarten“ (barrierearme Förderung):
Die Ausschreibung von „Durchstarten“ findet nicht wie sonst im Herbst statt, sondern im Frühjahr 2022. Die Antragsfrist ist voraussichtlich im April 2022.
Fördersäule 2/2plus (ab 23.001 €):
In diesen Fördersäulen können in der Regel die Anträge einmal jährlich im Frühjahr gestellt werden. Hier erwarten wir keine Änderung. Die Antragsfrist ist voraussichtlich Mitte Februar 2022.
Fördersäule 3 (bezirkliche Förderung bis 5.000 €):
Die Ausschreibungen der Fördersäule 3 organisieren die Berliner Bezirkskulturämter. Die Auswirkungen auf die Ausschreibungen der Bezirke sind unterschiedlich. Informationen zu den Ausschreibungen gibt es auf den Seiten der jeweiligen Bezirkskulturämter: https://www.kubinaut.de/de/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung/foerdersaeulen/
Weitere Fördermöglichkeiten
Wir möchten auf den Kulturförderpunkt Berlin (Kreativ Kultur Berlin — Das Berliner Beratungszentrum für Kulturförderung und Kreativwirtschaft) als Anlaufstelle für Informationen über weitere Fördermöglichkeiten für Projektakteur*innen in Berlin verweisen. Im Förderfinder sind eine Vielzahl aktueller Fördermöglichkeiten aufgelistet und beschrieben. Weitere Informationen zum Angebot des Kulturförderpunkts finden Sie hier. Wir empfehlen außerdem den monatlichen Newsletter der Kolleg*innen mit vielen wertvollen Tipps und Angeboten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die zuvor genannte Regelung, dass erst nach Feststellung des Haushaltes neue Projekte gefördert werden können, ist Artikel 89, Absatz 1 der Verfassung von Berlin.
Kontakt
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Spandauer Damm 19, 14059 Berlin
Tel.: 030 — 30 30 444 – 49
projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin