Berliner Projektfonds Urbane Praxis
Der Berliner Projektfonds Urbane Praxis fördert künstlerische und kulturelle Projekte im öffentlich zugänglichen Raum, die sich mit Stadtraum und Stadtgesellschaft in Berlin auseinandersetzen. Der aktuelle Ausschreibungszeitraum läuft vom 29. Januar 2024 bis 25. Februar 2024. Projekte können frühestens am 15. April 2024 starten und müssen bis 31. Dezember 2024 durchgeführt worden sein.
Wir verstehen den öffentlichen Raum als Begegnungsort, genauso wie auch als Kultur- und Kunstort. Ziel des Berliner Projektfonds Urbane Praxis ist mithilfe von Kunst und Kultur eine solidarischere Stadtgesellschaft zu fördern sowie neue als auch bereits bestehende Partnerschaften zu verfestigen. Zugänge sollen geschaffen und Barrieren abgebaut werden. Kunst- und Kultursparten übergreifend bietet der Fonds die Möglichkeit, die Stadt jenseits von Profit kreativ zu gestalten.
Wer kann gefördert werden?
Der Fonds richtet sich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Berlin – von freischaffenden Einzelpersonen, freien Gruppen und Kollektiven über künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen bis hin zu Vereinen und GmbHs. Die Projekte sollen nicht für bestimmte Akteur*innen und Communities gemacht werden, sondern von und mit ihnen.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden künstlerische Projekte und interdisziplinäre Ansätze, die sich mit Stadtraum auseinandersetzen.Dies kann auf der Straße, in Parks, an öffentlichen Plätzen, aber auch auf Parkplätzen, Hinterhöfen etc. geschehen. Die Projekte müssen aber nicht zwingend unter freiem Himmel stattfinden.
Die Projekte sollen Stadt anders denken und kreativ umnutzen. So sollen Räume geschaffen werden, die neue Perspektiven auf Stadtentwicklung aufzeigen. Hierfür sollen lokale Akteur*innen wie Nachbarschaft, Initiativen und Vereine, Stadtteilzentren, Community-Verbände, kleine Läden, handwerkliche Betriebe etc. mitgedacht und nach Möglichkeit einbezogen werden.
Wichtig ist, dass die Projekte gesellschaftliche Ausschlüsse reflektieren und aktiv an Zugangsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, arbeiten. Unterrepräsentierte Kunst- und Kulturschaffende und ‑praktiken werden besonders berücksichtigt.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die reguläre Fördersumme beträgt pro Projekt 10.000 – 60.000 €. Für den Abbau von Barrieren und für größere Vorhaben können bis zu 100.000 € beantragt werden. Dies muss jedoch extra begründet werden. Förderfähig sindnicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzeptionsphasen, wie z.B. Workshops mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Projektentwicklung.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Auf unserer Website könnt ihr euch registrieren und dann den Antrag auf Förderung online ausfüllen. Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Formulare sowie einen ausgefüllten Musterantrag findet ihr auf unserer Website unter „Infos & Downloads“. Unter „FAQ“ beantworten wir schon mal die wichtigsten Fragen zum Antragsverfahren. Über den Förderantrag entscheidet dann im Anschluss die Jury des Berliner Projektfonds Urbane Praxis gemäß der Förderrichtlinien.
Hier geht es zur Website und zum Antrag.
Weitere Informationen: