Ausschreibung: DRAUSSENSTADT — Call for Action 2023
*Achtung: Ausschreibungsstart wurde verschoben auf den 06.04.2023*
Der DRAUSSENSTADT-Call for Action wird in diesem Jahr vom 6. bis 23. April 2023 ausgeschrieben. Wie bisher sollen eintrittsfreie Kulturveranstaltungen im Berliner Draußen-Raum finanziert werden.
Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung vergibt auch 2023 mehr als 1 Million Euro für genehmigungsfähige Kulturveranstaltungen an öffentlich zugänglichen Orten aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa .
Es können Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 25.000 Euro brutto für den Durchführungszeitraum ab Juni 2023 bis Ende Dezember 2023 beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen können zum Abbau von Barrieren bis zu 40.000 Euro brutto beantragt werden.
Wir werden auch in diesem Jahr während des Antragszeitraums Dienstags (10 bis 12 Uhr) sowie Mittwochs (15 bis 17 Uhr) telefonische Kurzberatung anbieten.
Details zur digitalen Info-Session und zur Antragsfitness Anfang April werden zeitnah veröffentlicht.
Anträge können eingereicht werden von Einzelpersonen (Einzelunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Solo-Selbständige) und juristische Personen wie Unternehmen, Vereine, Verbände, Kollektive etc. in Berlin. Einzelpersonen müssen zwar nicht mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein, müssen aber ihren Hauptlebens- bzw Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben. Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Zuwendungsfähig sind genehmigungsfähige, nicht-profitorientierte Konzepte für Kulturveranstaltungen im öffentlich zugänglichen Berliner Stadtraum, umsonst und draußen. Es können Veranstaltungen unterschiedlichster Formate aus allen kulturellen oder künstlerischen Sparten beantragt werden.
Die Antragstellenden sind frei, sich für ihre Veranstaltungen die passenden Orte zu suchen. Sie sind selbst für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen sowie Versicherungen und für die Einhaltung sämtlicher Auflagen verantwortlich. Die Genehmigungen müssen bei Antragstellung noch NICHT vorliegen.
Die Jury entscheidet anhand der Förderrichtlinie und insbesondere der Förderkriterien über die Empfehlung der Projektanträge. Die Entscheidung wird Ende Mai 2023 bekanntgegeben.