Förder­säule 2 für Projekte ab 23.001 Euro

Projektförderung kultur_formen
Bild mit Text: Ausschreibung Fördersäule 2 ab 23.001 Euro bis 13. Februar

Förder­säule 2 des Berliner Projekt­fonds Kultu­relle Bildung für struk­tur­bil­dende Projekte – Antrags­frist 13. Februar 2025

Die Ausschreibung erfolgt vorbe­haltlich der durch das Land Berlin ab 2025 zur Verfügung gestellten Mittel.

Unsere Ausschreibung der Förder­säule 2 für das Jahr 2025 beginnt!

Was wird gefördert?

Bewerben können sich stadt­weite und struk­tur­bil­dende künst­le­rische Projekte mit jungen Menschen:

- ab 23.001 Euro
- Projekt­beginn frühestens Mai, spätestens Dezember 2025
- Teilneh­mende von 0–27 Jahren
- Bildungs- oder Jugend­partner aus mindestens sechs Bezirken
- alle künst­le­rische Sparten möglich
- Projekt­dauer bis 12 Monate
- Folge­an­träge möglich, maximale Förder­dauer insgesamt 3 Jahre

Die teilneh­menden Kinder, Jugend­lichen und jungen Erwach­senen bestimmen das Projekt künst­le­risch und inhaltlich mit – zum Beispiel auf der Bühne, am Mikro, auf Papier oder beim Videodreh. Ihre Bedarfe stehen im Fokus des Projekts. Die Teilneh­menden arbeiten selbst künst­le­risch an Themen, die sie inter­es­sieren. Weitere Infor­ma­tionen zu den Förder­kri­terien gibt es hier.

Viele Vorhaben in der Förder­säule 2 sind Projekte, die schon einmal erprobt wurden – beispiels­weise in der Förder­säule 1.

Wer wird gefördert?

Koope­ra­tionen zwischen Kunst- oder Kultur­partnern (Künstler*innen, freie Gruppen, Kultur­in­sti­tu­tionen) und Partnern aus dem Bereich Bildung (Schulen, Kitas, Univer­si­täten etc.) oder Jugend (Jugend­clubs, Vereine, Jugend­kul­tur­zentren etc.).

Mindestens ein Kunst- und Kultur­partner koope­riert mit Bildungs- und/oder Jugend­partnern in mindestens sechs Berliner Bezirken, aus denen die Teilneh­menden des Projekts kommen.

Antrag­stellung und Beratung

Antrags­frist: 13. Februar 2025

Die Anträge müssen über unser Online-System ausge­füllt und anschließend mit Origi­nal­un­ter­schriften bis zur Frist per Post verschickt werden. Die Frist ist einge­halten, wenn der Poststempel (Versand) vom 13. Februar 2025 oder früher ist. 
Der Antrag muss in deutscher Schrift­sprache ausge­füllt werden.

Wir empfehlen in der Förder­säule 2, sich vor dem Antrag von uns beraten zu lassen. Wir beraten in Deutsch und Englisch. Bei Bedarf können wir eine Verdol­met­schung zwischen Deutsch und Deutscher Gebär­den­sprache (DGS) organisieren. 

Beratungen sind ab 14. Januar 2025 möglich. Bitte schicken Sie uns dazu eine Email an projektfonds@kulturelle-bildung.berlin. Wir machen Ihnen dann einen Terminvorschlag.

Bei Fragen zum Finan­zie­rungsplan können Sie sich ab 7. Januar 2025 unter p.klapstein@kulturformen.berlin melden.

Weitere Infos (DE, EN, DGS) und Kontakt: www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin 

Wichtiger Hinweis: 

Unser Träger – die Stiftung für Kultu­relle Weiter­bildung und Kultur­be­ratung – wird von den aktuellen Haushalts­kür­zungen voraus­sichtlich stark betroffen sein. Weitere Infos hier.

Wir kämpfen im Moment für den Erhalt unserer Arbeit und unserer Förder­struk­turen. Leider haben wir zurzeit noch keine genauen Infor­ma­tionen, wie es ab Januar weitergeht. Die Ausschreibung erfolgt daher unter Vorbehalt des finalen Haushalts­be­schlusses. Sobald wir neue Infor­ma­tionen haben, werden wir darüber auf unserer Webseite um im Newsletter infor­mieren. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Stand der Ausschreibung ab.